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Meke van Heiden

1570 - um 1600

Nur drei vor über 400 Jahren verfasste Urkunden geben Einblick in das Leben der vermutlich vermögenden Borkener Frau. Kirchenbücher aus dieser Zeit fehlen, weshalb viele Details unbekannt bleiben. Sie hat sich durch zwei Stiftungen für die Armen der Stadt verdient gemacht.

  • 1588 stiftete sie laut einer im Borkener Stadtarchiv verwahrten Urkunde zwei Kaufbriefe zu je 100 Taler für das Seelenheil ihres Bruders Dietrich van Heiden den Provisoren der Kirche St. Remigius. Die daraus zu erzielenden vier Malter Roggen und vier Daler Rente sollten jährlich am Johannistag (24. Juni) und am Fest des Apostels Andreas (30. November) an die Armen verteilt werden.
  • 1597 stiftete sie den Armen der Stadt vor den anwesenden beiden Bürgermeistern, Schöffen und dem Rat der Stadt Borken dem noch zu errichtenden Armenhaus eine lösbare Jahresrente von zwei Malter Roggen aus dem Gute Bruntinck (Urkunde Nr. 758 von 1597, Archiv der Kirchengemeinde St. Remigius). Um 1601 existiert eine nachweisliche Auszahlung von 3 Daler Rente an Bewohner des Armenhauses durch den Oberprovisor Arndt Schwers.

Meke van Heiden gilt damit als die heute nachweislich einzige Stifterin eines Armenhauses in der damaligen, weniger als 1.000 Einwohner zählenden Stadt. Der Ort der Behausung und weitere Details sind in den erhaltenen Urkunden festgehalten.

Quelle: Stadtarchiv und Archiv der Kirchengemeinde St. Remigius

Meke van Heiden