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1994

1999

2018
Vita:
22.9.1953 geboren in Herne, Eltern Werner und Erika Dominik
9.5.2022 verstorben
1960-1968 Volksschule in Herne, dann 3-jährige Lehre mit Abschluss „Bürokaufmann“
Berufliche Tätigkeit zunächst in einer Steuerfachkanzlei, später beim Verlag Neue Wirtschaftsbriefe
1975 Ehe mit Kurt Kindermann, sie hat 3 Kinder geboren.
Seit 1982 war ihr Wohnort Borken
Abschlüsse über den 2. Bildungsweg : Mittlere Reife und Fachabitur Studium an der Fachhochschule Münster, 1997 Abschluss des Studiums als „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ Rechtliche Betreuerin zunächst beim Sozialdienst katholischer Frauen in Bocholt, von 2006 bis 2016 als Selbständige Betreuerin mit eigenem Büro.
Bereits als Jugendliche hat sie sich der Gewerkschaft und dem SPD-Ortsverein in Herne angeschlossen. Insbesondere hat Evegret sich eingesetzt für Frauenrechte im Beruf und in der Gesellschaft. Sie wollte eine konsequente Durchsetzung der Ansprüche von Frauen auf gleiche Chancen, also gleichen Lohn bei gleicher Arbeit, die berufliche Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen („Mach Dich nicht abhängig“ war ihre Mahnung ) und mehr Frauen in leitenden Positionen. Sie trat ein für die Belange Alleinerziehender und für die Netzwerkbildung verschiedener Frauenorganisationen innerparteilich und über die Parteigrenzen hinaus.
In Borken hat sie sich politisch engagiert im SPD-Ortsverein, zunächst als Mitglied, dann als stellvertretende Vorsitzende und von 1995 bis 2002 als Vorsitzende. Sie war von 1994 bis 2021 im Rat der Stadt Borken Mitglied der SPD-Fraktion. Erwähnenswert ist ihre Direktwahl 2009. Von 2009 bis 2020 war sie stellvertretende Bürgermeisterin. Den Ausschuss für Jugend und Familie hat sie von 2004 bis 2021 geleitet. Dieser Ausschuss ist der einzige in dem neben Ratsmitgliedern auch Vertreter sozialer Träger stimmberechtigte Mitglieder sind. – In dieser Funktion hat sie die besonderen Herausforderungen der wachsenden Stadt Borken in den Ortsteilen und im Kerngebiet mit dem neuen Stadtteil Hovesath früh erkannt und sich eingesetzt für Kindergartenplätze, Hortplätze, ausreichenden Schulraum, Sozialwohnungen und Altenwohnungen.